Fußwegfreigabe
An einigen Stellen in Haltern wurden geteilte Fuß- und Radwege in reine Fußwege mit dem Schild "Radfahrer frei" umgewidmet. Damit sollte den Radfahrern eine Wahlmöglichkeit zwischen Straße und Fußweg gewährt werden. Auf schmalen Wegen ohne klare Abgrenzung zwischen Fußgänger- und Fahrradbereich ist das durchaus sinnvoll, z.B. am Breitenwegn.
Unser Vorschlag
❶Ausschilderung eines offiziellen Radweges bei getrennten Bereichen
❷Trennung von Fuß- und Radbereich, wenn die Wegbreite es zulässt.
Erläuterung
(1) Bei Wegen, auf denen durch Pflasterung oder Markierung die Fuß- und Radbereiche deutlich getrennt sind, ist die Beschilderung trotz schmaler Wege nicht plausibel. Insbesondere am Nordwall und an der Lavesumer Straße spiegelt sie auch nicht die Realität, wo kaum Radfharer die Fahrbahn benutzen. Die Beschilderung trifft auf wenig Akzeptanz:
- bei Radfahrer*innen, die auf ihre Sicherheit bedacht sind und trotzdem zügig vorankommen wollen
- bei Autofahrer*innen, die sich von Radfahrer*innen auf der Straße gestört fühlen,
- bei Radfahrer*innen, die im Zweifel auf dem Fußweg nur 6 km/h fahren dürfen.
(2) Ab 3 Metern durchgängige Wegbreite lassen sich nebeneinander Radweg und Fußweg einrichten. Ein klare Trennung verhindert Konflikte und Unfälle und setzt Radfahrer*innen nicht den KFZ-Verkehr aus.