Vorschläge

Fahrradstraßen>

Wie es Bundes- und Landesstraßen für den KFZ-Verkehr und Fußgängerzonen und -wege für den Fußverkehr gibt, gibt es Fahrradstraßen für Radfahrer. Auf Fahrrdastraßen ist Nebeneinanderfahren erlaubt, es gilt eine niedrige Richtgeschwindigkeit von ca. 20km/h und eine Höchstgeschindigkeit von 30 km/h für KFZ-Fahrer*innen. Sie ermöglichen entspanntes Radfahren (auch nebeneinander) und bilden im besten Fall Achsen für den Durchgangsverkehr per Rad. Solche Achsen nützen auch den anderen Verkehrsteilnehmern, weil sie die Vielzahl der Interessen und Geschwindigkeiten an anderen Stellen entflechten.

Gelungen

Aktuell gibt es 2 Fahrradstraßen in Haltern am See, die sich zwischen Bahnhof, Schulzentrum und Innenstadt befinden:

Unser Vorschlag

Schleusen an Ampelkreuzungen von Fahrradstraßen
Vorfahrtregelung
Weitere Fahrradstraßen im Stadtgebiet

Erläuterung

(1) Auf Fahrradstraßen ist ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen zu erwarten. Ein ausreichender Wartebereich vor den Ampeln ist deshalb nötig, damit Radfahrer*innen bis zur Ampel vorfahren und dort sicher warten können. Die Holtwicker Straße erfüllt diese Bedingung noch nciht.

(2) Egal, ob Radfahrer zügig vorankommen oder entspannt zu zweit fahren wollen, Rechts-vor-Links-Kreuzungen binden die Aufmerksamkeit und sind potenziell gefährlich. Auch für den Querverkehr können klare Vorfahrtregelungen einfacher sein. Selbstverständlich gilt eine mögliche Vorfahrt auf Fahrradstrapen auch für den KFZ-Verkehr (unter Beachtung der Höchstgeschwindigkeit).

(3) Weitere Fahrradstraßen könnten das Stadtgebiet erschließen: