Die Dülmener Straße zwischen Lehmbraken und Hausdülmen ist ausbaufähig
Rückgrat der Verkehrswende
Das Radvorrangnetz
Im NRW-Fahrradgesetz von 2022 wird in §17 "der Aufbau eines Radvorrangnetzes als Rückgrat für die Stärkung des Radverkehrs im Alltagsbereich" vorgesehen. Zurzeit wird dafürt eie Potenzialanalyse erarbeitet, auf deren Basis dann bis 2025 die Strecken dieses Netzes erstmalig festgelegt werden. Dabei werden ausdrücklich die Kommunen und auch lokale Initiativen in den Prozess eingebunden.
Verbindung zwischen Dülmen, Haltern und Marl
Für Haltern am See fordern wir als Bestandteil dieses Netztes eine geradlinige Radwegverbindung zwischen den Städten Dülmen und Marl und schlagen einen Streckenverlauf in der Nähe der Bahntrasse vor. Diese Radwegverbindung qualifiziert sich:- als Verbindung zwischen Wohngebieten von rund 150.000 Einw. auf 26 km (mit 4.500 Berufspendlern zwischen Haltern, Dülmen und Marl)
- als Zubringer zu Arbeitsstätten (z.B. Chemiepark Marl), Einkaufszentren, Freizeitanlagen und Erholungsgebieten (Halterner See, Hardt, Silbersee II)
- als Ergänzung und Alternative zu KFZ (A52, A43) und Eisenbahn (S9, RE02/RB42)
- anbindbar an Vorrangrouten nach Dorsten (Römer-Lippe-Route) und Recklinghausen (Stever-Lippe-Passage, Radweg L551)
- als Teil einer Fernroute Münster - Haltern - Bottrop - Duisburg
Der vorgeschlagene Streckenverlauf nutzt in weiten Teilen die vorhandene Infrastruktur und das Radverkehrsnetz NRW. Notwendig sind allerdings einzelne Lückenschlüsse sowie Sanierung oder Befestigung schlechter Wegstrecken (z.B. Dülmener Straße am Silbersee III oder der Waldweg rund um die Rambergbrücke in der Haard).
Herausforderung Lippequerung
Kernstück und gleichzeitig größte Herausforderung bildet der Lückenschluss an der Lippequerung, zu dem es aber keine sinnvollen Alternativen gibt. Hier müssten Land, Kreis, Stadt und DB-Netz AG kooperieren.
Parallel zur Eisenbahnbrücke könnte eine Fahrradbrücke entstehen